Aus aktuellem Anlass befasst sich der heutige Informationsbrief ausschließlich mit der Steuerschuldnerschaft bei inländischen Bauleistungen. Hintergrund dieses Mandantenbriefs ist die seit 1.10.2014 gültige gesetzliche Neuregelung zur umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen.