Gesetzesänderungen zum 01.01.2016 und sonstige Informationen zum Jahreswechsel sind Inhalt dieses Informationsbriefes.
Für die Freistellungsaufträge müssen ab 2016 die Identifikationsnummern, auch Ihrer Kinder, bei den jeweiligen Banken vorliegen, bitte prüfen !
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