Aus aktuellem Anlass befasst sich der heutige Informationsbrief ausschließlich mit der Steuerschuldnerschaft bei inländischen Bauleistungen. Hintergrund dieses Mandantenbriefs ist die seit 1.10.2014 gültige gesetzliche Neuregelung zur umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen.
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